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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Draht Müller Wellengitter GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Draht Müller Wellengitter GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Draht Müller Wellengitter GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Draht Müller Wellengitter GmbH.
  2. Die Angebote der Draht Müller Wellengitter GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Draht Müller Wellengitter GmbH.
  3. Die Mitarbeiter der Draht Müller Wellengitter GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§3 Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, sind die in der Auftragsbestätigung derDraht Müller Wellengitter GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer bindend. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Wird über die Bestellmenge hinaus abgerufen, so ist die Draht Müller Wellengitter GmbH berechtigt, den Überschuss zu streichen oder zum Tagespreis der Ablieferungszeit zu berechnen.
  2. Die Draht Müller Wellengitter GmbH ist berechtigt, einer Lieferung die angefallene Überproduktion beizulegen und auch in Rechnung zu stellen, falls dies produktionstechnisch nicht anders möglich ist. Dies ist nur bis zu einer übersteigenden Stückzahl bzw. einem übersteigenden Gewicht von 5% gestattet.
  3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk der Draht Müller Wellengitter GmbH ausschließlich Verpackung. Die Versendung erfolgt unfrei.
  4. Gewünschte oder von der Draht Müller Wellengitter GmbH für erforderlich gehaltene Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

§4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sie sind für die Draht Müller Wellengitter GmbH nur verbindlich, wenn eine störungsfreie Produktion gewährleistet ist.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Draht Müller Wellengitter GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Draht Müller Wellengitter GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat die Draht Müller Wellengitter GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Draht Müller Wellengitter GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Draht Müller Wellengitter GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  4. Die Draht Müller Wellengitter GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Draht Müller Wellengitter GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Draht Müller Wellengitter GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  7. Vereinbarungen bezüglich von regelmäßigen oder unregelmäßigen Abrufen von Produkten durch den Kunden bedürfen für den jeweiligen Fall der Schriftform.

§5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Draht Müller Wellengitter GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§6 Rechte des Kunden wegen Mängel

  1. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Für Beanstandungen von Abmessungen bei DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen.
  2. Beanstandungen der Abmessungen von Wellengitter können nur erhoben werden, wenn die Gitter kleiner als die von uns schriftlich bestätigten Gitter geliefert wurden. Die Maschenweiten von Wellengittern unterliegen keiner DIN Norm. Die Maschenweiten können bis zu 5 % vom Nennmaß abweichen. Die Zinkauflage verzinkter Drähte, aus denen Wellengitter produziert werden, haben je nach Drahtdurchmesser eine Zinkauflage von 35 – 100 g/m² und können somit von der DIN 1548 abweichen. Zusagen oder Garantien für Verwendbarkeit zu bestimmten Zwecken und Verarbeitungen übernehmen wir nicht.
  3. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 6 Monate ab Lieferung der Produkte.
  4. Der Kunde muss der Draht Müller Wellengitter GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Draht Müller Wellengitter GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  5. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass Produkte einen Mangel aufweisen, wird die Draht Müller Wellengitter GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten a) das mangelhafte Produkt nach Übersendung und Überprüfung reparieren und anschließend zurücksenden, oder b) den Kunden auffordern, das mangelhafte Produkt bereitzuhalten, damit ein Mitarbeiter der Draht Müller Wellengitter GmbH zum Kunden geschickt werden kann, um eine Begutachtung und evtl. die Reparatur vorzunehmen, oder c) ohne Überprüfung kostenlos und frachtfrei Ersatz leisten.
  6. Erweist sich eine Beanstandung als begründet, wird seitens der Draht Müller Wellengitter GmbH kostenlos und frachtfrei Ersatz geliefert.
  7. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 9. Ansprüche wegen Mängel gegen die Draht Müller Wellengitter GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Draht Müller Wellengitter GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Draht Müller Wellengitter GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum der Draht Müller Wellengitter GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Draht Müller Wellengitter GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)- Eigentum der Draht Müller Wellengitter GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Draht Müller Wellengitter GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der Draht Müller Wellengitter GmbH unentgeltlich. Ware, an der Draht Müller Wellengitter GmbH (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Draht Müller Wellengitter GmbH ab. Die Draht Müller Wellengitter GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Draht Müller Wellengitter GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die Draht Müller Wellengitter GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Draht Müller Wellengitter GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Draht Müller Wellengitter GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§8 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Draht Müller Wellengitter GmbH 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Draht Müller Wellengitter GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Draht Müller Wellengitter GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Draht Müller Wellengitter GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Draht Müller Wellengitter GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Draht Müller Wellengitter GmbH ist zulässig.
  4. Wenn der Draht Müller Wellengitter GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Draht Müller Wellengitter GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist dieDraht Müller Wellengitter GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Draht Müller Wellengitter GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§9 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Handeln vorliegt.
  2. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Draht Müller Wellengitter GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Draht Müller Wellengitter GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit die Haftung der Draht Müller Wellengitter GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Draht Müller Wellengitter GmbH.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Draht Müller Wellengitter GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Dülmen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.